Vorsorgevollmacht
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Die Vorsorgevollmacht kommt zum Tragen, wenn der Vollmachtgeber selbst, beispielsweise aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter, nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen kann die bevollmächtigte Person rechtswirksam für den Vollmachtgeber handeln.
Entgegen der landläufigen Meinung ist es nämlich nicht selbstverständlich, dass enge Angehörige wie Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder Sie vertreten können, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens diese Aufgabe für Sie übernehmen. Zusätzlich können Weisungen erteilt werden, in welcher Form die Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Eine Vorsorgevollmacht ist in schriftlicher Form festzuhalten sowie mit Ort, Zeit und der vollständigen eigenen Unterschrift zu versehen. Sie sollten die Vollmacht an einem sicheren Ort aufbewahren, der Ihrer Vertrauensperson bekannt ist.